Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend ohne Mehrwertsteuer.

Alle Preise verstehen sich ohne Versandkosten, jedoch inklusive Verpackung.

Der Versand geht auf Gefahr des Empfängers.

Abrufaufträge bzw. Rahmenverträge mit Mengenangaben müssen innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem ersten Abruftermin, abgewickelt werden. Restlieferung erfolgt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Benachrichtigung.

Eine Verlängerung der Abnahmefristen ist möglich, jedoch erfolgt dann eine neue Ermittlung der Mengenrabatte.

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Rücktritt des Käufers oder Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.

Betriebsstörungen jeder Art, wie Strom- oder Rohstoffmangel, Streik oder behördliche Maßnahmen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der sich nach § 377 HGB ergebenen Frist, jedoch nicht später als 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden.

Für gelieferte Waren übernehmen wir in der Weise Gewähr, daß wir Stücke, an denen Material- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, durch neue kostenlos ersetzen. Die Kosten für die Rücksendung beanstandeter Stücke trägt der Käufer. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate nach Auslieferung der Ware. 

Im Produkthaftungsfall besteht eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von

5.120.000,00 Euro je Versicherungsfall (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), max. jedoch

5.120.000,00 Euro je Versicherungsjahr.

Jede weitere Leistung von Schadenersatz wird ausdrücklich abgelehnt.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto und innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Werkzeugkosten sind stets sofort fällig ohne Abzug.

An sämtlichen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) vor.

Der Käufer darf die Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden, vor vollständiger Bezahlung jedoch nicht an Dritte verpfänden oder übereignen. Durch Einbau unserer Waren oder anderweitige Bearbeitung wird unser Eigentumsvorbehalt nicht berührt, wir verlangen vielmehr anteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache.

Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Waren oder sonstigen Zugriffen dritter Personen unverzüglich Mitteilung zu machen.

Vor der vollständigen Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Bleibt der Käufer mit der Zahlung fälliger Rechnungen im Rückstand, so werden unsere sämtlichen Rechnungen, auch die, die an und für sich noch nicht fällig sind, zur sofortigen Zahlung fällig.

Bei Zielüberschreitung sind wir außerdem ohne weiteres zur Berechnung angemessener Verzugszinsen berechtigt.

Anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns anerkannt sind. Bei Abänderung einzelner unserer Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.

Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen für uns erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Die Produkte aus Reib- und Dämpfungswerkstoff liefern wir nach erfolgter Musterfreigabe durch den Kunden. Ein aus anwendungstechnischer Sicht abweichender Einsatz als bei der Musterfreigabe kann die funktionstechnischen Eigenschaften beeinträchtigen und Schäden verursachen, für die wir keine Haftung übernehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.

Erfüllungsort ist Solingen, Gerichtsstand ist Solingen


ALPHATECHNIK Reibelemente GmbH, Solingen                                                                                              02.2013

 

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